Sicherungskarte

Eine Sicherungskarte ist ein Eigentumsnachweis für den Käufer einer Schließanlage oder einer geschützten Einzelschließung. Die Sicherungskarte soll sicherstellen, dass Nachschlüssel nur an den Besitzer bzw. Verwalter oder Eigentümer der Schließzylinder ausgehändigt werden. Die Sicherungskarte ist jedoch kein Nachweis dafür, dass die Schlüssel mit Hilfe eines gewerblichen Schutzrechtes (Patent oder Markenschutz) vor Nachahmung geschützt sind.

Die Sicherungskarte wird von dem Herstellerwerk oder dem Lizenzpartner (Schlüsselfachgeschäft) ausgestellt. Wenn eine Sicherungskarte oder ein Sicherungsschein verloren geht, kann nach einer eidesstattlichen Erklärung des Berechtigten, bei Schließanlagen eine Ersatz-Karte ausgestellt werden. Bei Einzelschließungen wird in diesem Fall oft keine neue Sicherungskarte ausgestellt, sondern es erfolgt beim Werk zu dieser Schließung der Eintrag: Sperrvermerk aufgehoben. Die Sicherungskarte sollte immer dem Nutzer ausgehändigt werden oder beim betreuenden Schlüsseldienst hinterlegt werden.

Beim herkömmliche Verfahren zur Erweiterungsbestellungen von Anlagen oder Einzelschließungen wird mittels der hochgeprägten Ziffern auf der Sicherungskarte ein Bestellschein zur Schlüsselbestellung hergestellt. Durch diesen Abdruck sieht das Lieferwerk, dass beim Fachhändler die Sicherungskarte vorgelegen hat. Heutzutage werden auch elektronische Daten (Chipkarte oder Magnetstreifen) mit entsprechender Hardware von der Sicherungskarte gelesen, so dass die Bestellungen zu Schließanlagen online erfolgen können. Liegt bei Altanlagen anstelle einer Sicherungskarte noch ein Sicherungsschein vor, so zieht ihn das Herstellerwerk ein und stellt dafür eine Sicherungkarte aus.